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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt ein manuelles Referenzmessverfahren zur Bestimmung der Massenkonzentration bestimmenter Elemente in den Emissionen aus stationären Quellen fest. Das Verfahren ist für jedes der zu bestimmenden Elemente im Konzentrationsbereich von 0,005 mg/m3 bis 5 mg/m3 anwendbar. Dieses Dokument wurde zur Bestimmung der Massenkonzentrationen von Metallen in Abgasen von Verbrennungsanlagen unter Anwendung der in Abschnitt 9 festgelegten Leistungskriterien für die folgenden Elemente validiert: Arsen (As), Cadmium (Cd), Chrom (Cr), Kobalt (Co), Kupfer (Cu), Mangan (Mn), Nickel (Ni), Blei (Pb), Antimon (Sb), Thallium (Tl), Vanadium (V) und deren Verbindungen. Dieses Dokument kann zur Bestimmung anderer als der oben genannten Metalle verwendet werden (zum Beispiel Selen (Se) (ISO 17211), Tellur (Te), Beryllium (Be) und Zinn (Sn)). Dieses Dokument wurde für Müllverbrennungsanlagen validiert, ist aber auch auf andere industrielle Prozesse anwendbar. Die praktische Erfahrung zeigt, dass es auf eine Vielzahl von Konzentrationsbereichen und verschiedene Emissionsquellen angewendet werden kann. Falls es beabsichtigt ist, Quecksilber ebenfalls mitzubestimmen, so kann dies durch die Probenahme im Teilstromverfahren erfolgen (EN 13211). Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Unterausschuss NA 134-04-01-10 UA "Messen von Metallen und Halbmetallen (E)" in der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss.
Gegenüber DIN EN 14385:2004-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Im Anwendungsbereich: Bereich der spezifischen Elemente wurde von 0,5 mg/m3 bis 5 mg/m3 erweitert; b) im Anwendungsbereich: Tabelle 1 - Abgasmatrix wurde gelöscht; c) im Abschnitt 3: Definitionen wurden präzisiert und erweitert; d) im Abschnitt 3: Elemente wurden aufgrund besserer Übersichtlichkeit in Gruppe A und Gruppe B aufgeteilt; e) in 5.1.2.7.1: Die Korrektur unter Verwendung eines Nassgaszählers wurde präzisiert; f) im Abschnitt 5: Die Definitionen von Chemikalien und Qualität wurden präzisiert; g) im Abschnitt 5: Verfahren zur Dichtheitsprüfung wurden nach Anhang B verschoben; h) im Abschnitt 8: Die Behandlung von Daten aus Feldblindwertproben wurde klarer und deutlicher formuliert; i) im Abschnitt 9: Die Darstellung der Ergebnisse wurde klarer definiert und die Behandlung von Daten, bei denen ein Nassgaszähler verwendet wurde, wurde erweitert; j) im Anhang F: Beispiel für eine Bewertung des Unsicherheitsbudgets der Norm wurde hinzugefügt; k) im Anhang G: Bestimmung und Angabe von zusätzlichen Nachweis- und Bestimmungsgrenzen sowie Informationen über den Umgang mit Elementen unterhalb der Bestimmungsgrenze; g) im Anhang H: Alternatives Aufschlussverfahren für die Filter durch Verwendung einer HF-freien Aufschlussmischung.