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Norm-Entwurf
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Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument gilt für Offshore-Krane für allgemeine Verwendung einschließlich ihrer Tragsäulen und Strukturen. Dieses Dokument gilt für Offshore-Krane für allgemeine Verwendung mit Strukturen aus Stahl. Dieses Dokument enthält Anforderungen für alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Ereignisse, die für Offshore-Krane für allgemeine Verwendung, das Anheben von Gütern und Personen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und unter den durch die Risikobewertung vorgesehenen Bedingungen relevant sind. Dieses Dokument gilt für Offshore-Krane für allgemeine Verwendung, die nach dem Datum der Genehmigung dieses Dokuments durch die CEN hergestellt werden. Diese Dokument gilt nicht für: a) den Transport, die Montage, die Demontage, die Verschrottung, die Installation oder die Errichtung des Krans; b) alle an dem Haken befestigten Objekte wie etwa Lasten, nicht fest angebrachte Lastaufnahmemittel, Hebezubehör, Körbe, Träger und Behälter; c) Hebearbeiten bei Umgebungstemperaturen unter -20 °C; d) Hebearbeiten bei Umgebungstemperaturen über 45 °C; e) zufällige Lasten aufgrund von Kollisionen, Erdbeben, Explosionen und so weiter, die nicht durch die in Tabelle B.7 festgelegten außergewöhnlichen Lasten abgedeckt sind; f) Schwimmkrane (behandelt in EN 13852-2), leichte Offshore-Krane (behandelt in FprEN 13852-3) und 2D/3D-bewegungskompensierte Krane; g) Unterwasser-Hebearbeiten; h) Hebearbeiten mit mehr als einem beteiligten Kran; i) Rettungsmaßnahmen in Notfällen (ausgenommen Training). Für die Anwendung wird darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff "Kran" alle Maschinen zum zyklischen Heben oder zum zyklischen Heben von an Haken oder anderen Lastaufnahmeeinrichtungen hängenden Lasten verstanden werden. Das bedeutet, dass diese Norm auch zum Beispiel für Winden, die diese Definition erfüllen, anzuwenden ist. Dieses Dokument (prEN 13852-1:2021) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI gehalten wird. Gegenüber der DIN EN 13852-1 2014-01 wurde diese weitgehend der neuen Systematik (Risikoanalyse und Struktur) der EN 13852-3:2021 angeglichen und damit zwangsläufig grundlegend überarbeitet. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" und NA 060-22-10-05 AK "Offshore Krane (SpA CEN/TC 147/WG 15 und SpA ISO/TC 96/SC 8/WG 2)" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von "Krane und Hebezeuge" sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber der DIN EN 13852-1 2014-01 wurde diese weitgehend der neuen Systematik (Risikoanalyse und Struktur) der EN 13852-3:2021 angeglichen und damit zwangsläufig grundlegend überarbeitet.