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Dieser Teil von EN 13814 legt Anforderungen an notwendige unabhängige Inspektionen von Vergnügungsanlagen, die in Übereinstimmung mit EN 13814-1:2019 und EN 13814-2:2019 konstruiert, hergestellt, in Betrieb genommen und genutzt werden, fest. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-11-15 AA "Fliegende Bauten; Jahrmarkt- und Freizeitparkmaschinen, -geräte und -bauten; Sicherheit (SpA zu CEN/TC 152 und ISO/TC 254)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Beabsichtigte Zurückziehung mit Ersatz zum 2024-12 durch: DIN EN 13814-3:2024-12 .
Wird ersetzt durch DIN EN 13814-3:2024-12 .
Norm [VORAB BEREITGESTELLT]
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