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Dieses Dokument definiert grundlegende Sicherheitsanforderungen bezüglich Entwurf, Berechnung, Konstruktion, Herstellung und Aufstellung von mobilen, vorübergehend oder dauerhaft installierten Vergnügungsanlagen, die für den Gebrauch durch Personen als Freizeitbeschäftigung vorgesehen sind, wie zum Beispiel Karusselle, Schaukeln, Boote, Riesenräder, Achterbahnen, Rutschen, Buden, Schaugeschäfte und Aufbauten für artistische Vorstellungen. Im Folgenden als Vergnügungsanlagen, Fahrgeschäfte oder Fliegende Bauten genannt, sind diese sowohl zu einem wiederholten Aufbau ohne Substanzverlust als auch vorübergehend oder dauerhaft auf Veranstaltungsplätzen, in Vergnügungsparks oder anderen Örtlichkeiten vorgesehen. Feste Tribünen, Bau- und andere Gerüste sowie entfernbare landwirtschaftliche Konstruktionen und einfache münzbetriebene Vergnügungsanlagen für Kinder, die bis zu drei Kinder tragen sowie Sport- und Freizeitanlagen, wie Wasserrutschen oder Sommerrodelbahnen, Spielplatzgeräte, Seilgärten, Kletterwände, Hüpfburgen, Trampoline, Schwimmbadgeräte (diese Liste ist nicht vollständig) sind nicht Gegenstand dieses Dokumentes. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-11-15 AA "Fliegende Bauten; Jahrmarkt- und Freizeitparkmaschinen, -geräte und -bauten; Sicherheit (SpA zu CEN/TC 152 und ISO/TC 254)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Beabsichtigte Zurückziehung mit Ersatz zum 2024-12 durch: DIN EN 13814-1:2024-12 .
Wird ersetzt durch DIN EN 13814-1:2024-12 .
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