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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt die Anforderungen für Sprengstoffe für zivile Zwecke fest, wenn sie festgelegten Prüfverfahren unterworfen werden. Dieses Dokument ist vom Technischen Komitee CEN/TC 321 "Explosivstoffe für zivile Zwecke" unter intensiver deutscher Mitarbeit des Arbeitsausschusses NA 062-08-98 AA "Explosivstoffe für zivile Zwecke" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP) erstellt worden.
Gegenüber DIN EN 13631-1:2005-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Hauptelement des Titels des Dokuments wurde von „Sprengstoffe“ in „Explosivstoffe“ geändert; b) Schwarzpulver wurde in den Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“ hinzugefügt; c) Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“ enthält jetzt, dass die wesentlichen Sicherheitsanforderungen II.1.(h) und II.3.1(c) nicht in diesem Dokument behandelt wird; d) normative Verweisungen wurden überarbeitet; e) die Festlegungen von 4.7 „Sicherheit beim Einbringen der Ladung“ wurden nach 4.2 „Reibempfindlichkeit“ und 4.3 „Schlagempfindlichkeit“ verschoben; f) 4.12 „Thermodynamische Eigenschaften“ wurde gestrichen; g) 4.11 „Chemische Reinheit, 4.12 „Umweltfreundliche Entsorgung“, 4.13 „Geeignete Gebrauchsanleitung“, 4.14 „Verwendungsdatum“ und 4.15 „Brenngeschwindigkeit von Schwarzpulver“ wurden hinzugefügt; h) Abschnitt 5 „Andere Prüfungen“ einschließlich 5.1 „Giftige Gase“ und 5.2 „Explosivstoffe für den Gebrauch in gefährlichen Umgebungen“ wurde gestrichen. i) Anhang ZA wurde überarbeitet; j) redaktionelle Überarbeitung.