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Norm-Entwurf
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Mit diesem Dokument werden die Sicherheits- und Mindestleistungsanforderungen sowie Prüfverfahren für angetriebene Rettungsgeräte für die Feuerwehr und Rettungsdienste spezifiziert, um als harmonisierte Norm ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) nach der neuen Konzeption bereitzustellen. Angetriebene Rettungsgeräte werden von den Feuerwehren und Rettungsdiensten im Wesentlichen für das Schneiden, Zerkleinern, Spreizen, Quetschen, Drücken oder Ziehen von Strukturteilen bei Unfällen von Straßenfahrzeugen, Schiffen, Zügen, Flugzeugen und Gebäudestrukturen eingesetzt. Das Einsatzziel ist, Unfallopfer zu befreien oder einen Arbeitsraum für die medizinischen Rettungsdienste so schnell als möglich zu schaffen. Die Geräte bestehen aus dem (den) Werkzeug(en) und den erforderlichen Systemkomponenten (zum Beispiel Energiequelle, Antriebssystem und Antriebsmaschine) sowie dem vorgesehenen Zubehör. Gegenüber der Vorgängerausgabe Dezember 2016 von DIN EN 13204 wurden folgende signifikanten Änderungen vorgenommen: - Antriebarten der Rettungsgeräte erweitert (nicht nur hydraulisch angetriebene Rettungsgeräte), - Rettungsgeräte mit interner Energiequelle aufgenommen (akkubetriebene und handbetriebene Rettungsgeräte), - Aufnahme von Rettungsgeräten des Keil- und Brechertyps, - Anhang D mit Angaben zu den Leistungsanforderungen an die einsatzbereite Masse und die Laufzeit der Energiequellen aufgenommen. Dieses Dokument wurde von der europäischen Arbeitsgruppe CEN/TC 192/WG 7 „Hydraulische Rettungsgeräte“ (Sekretariat NEN, Niederlande) im Technischen Komitee CEN/TC 192 „Ausrüstung für die Feuerwehr“ (Sekretariat BSI, Großbritannien) erarbeitet. Die DIN-Mitarbeit beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) wird für den Bereich der Arbeitsgruppe CEN/TC 192/WG 7 „Hydraulische Rettungsgeräte“ über den Arbeitsausschuss NA 031-04-10 AA „Rettungsgeräte - SpA zu CEN/TC 192/WG 7“ im Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) wahrgenommen.
Gegenüber DIN EN 13204:2016-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Antriebarten der Rettungsgeräte erweitert (nicht nur hydraulisch angetriebene Rettungsgeräte); b) Rettungsgeräte mit interner Energiequelle aufgenommen (akkubetriebene und handbetriebene Rettungsgeräte); c) Aufnahme von Rettungsgeräten des Keil- und Brechertyps; d) Anhang D mit Angaben zu den Leistungsanforderungen an die einsatzbereite Masse und die Laufzeit der Energiequellen aufgenommen; e) normative Verweisungen und Literaturhinweise aktualisiert.