Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm-Entwurf
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. 1.1 Dieses Dokument umfasst Sicherheitsanforderungen für die Konstruktion und die Installation von Einrichtungen, die zum Lagern, Handhaben und Transportieren von Flachglas innerhalb des Werks vorgesehen sind. Es gilt zudem für Einrichtungen innerhalb des Anwendungsbereichs von EU-Richtlinien sowie für durch nicht-harmonisierte Dokumente abgedeckte Einrichtungen. Anhang E enthält einen Überblick über die Unterscheidung. 1.2 Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen für die folgenden Einrichtungen fest: - Lagereinrichtungen, die mit von einem Antriebssystem angetriebenen Elementen ausgestattet sind, die nicht direkt durch menschliche oder tierische Kraft (Motorkraft) angewendet werden und zur Lagerung oder Entnahme von Glas in oder aus Lagerregalen oder Rahmen dienen (siehe 3.2.2); - Einrichtungen zur Aufnahme einzelner Glasscheiben, fest verbundener Glasscheiben oder Glaspakete zum Transport zwischen verschiedenen Standorten, wobei die Haltekraft oder Hebekraft durch Motorkraft erzeugt wird (siehe 3.3.2, 3.3.3); - Einrichtungen für den Transport durch Spezialfahrzeuge, die durch Motorkraft angetrieben werden. 1.3 Dieses Dokument legt zusätzliche Anforderungen für die folgenden Einrichtungen fest, die nicht durch EU-Richtlinien abgedeckt werden: - ortsgebundene, bewegbare oder verfahrbare Lagereinrichtungen (siehe 3.2.1, 3.2.3, 3.2.4, zu Anforderungen siehe Anhang A); - Lagereinrichtungen, die mit manuell angetriebenen Regalen oder Rahmen ausgestattet sind (siehe 3.2.2, zu Anforderungen siehe Anhang B); - Einrichtungen für den Transport durch nicht-selbstfahrende Spezialfahrzeuge (siehe 3.4.3, zu Anforderungen siehe Anhang C). Zusätzliche Anforderungen, die sich mit spezifischen Gefährdungen aufgrund der Verwendung außerhalb des Werks befassen, werden in EN 13035-2 behandelt. 1.4 Dieses Dokument befasst sich, mit Ausnahme von Verpackungen aus Holz, mit Einrichtungen, die das Glas direkt berühren. Zugmaschinen, Krane, Windenzüge und Gabelstapler sowie Elemente selbstfahrender Fahrzeuge, die nicht mit dem Glas in Berührung kommen (siehe 3.4.1), gehören nicht zum Anwendungsbereich. Dieses Dokument gilt nicht für Einrichtungen zum Anheben einzelner Scheiben, wie manuelle Vakuum-Hebeeinrichtungen, Hebegurte oder sonstige manuelle Einrichtungen. Dieses Dokument befasst sich nicht mit der automatischen Beladung oder Entladung von Lager- und Transporteinrichtungen. Dies wird in EN 13035-5 behandelt. 1.5 Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Einrichtungen zum Lagern, Handhaben und Transportieren von Flachglas zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen des Missbrauchs, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Anhang D). Dieses Dokument spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen während der Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung ausgehen. Gefährdungen durch Lärm wurden für keine Art der Einrichtungen im Anwendungsbereich dieses Dokuments als signifikant betrachtet. 1.6 Dieses Dokument gilt nicht für Einrichtungen zum Lagern, Handhaben und Transportieren von Flachglas innerhalb des Werks, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt sind. Dieses Dokument (prEN 13035-2:2020) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 151 „Bau- und Baustoffmaschinen — Sicherheit“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Gegenüber der DIN EN 13035-1:2008-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) 1.1 und 1.2: Erläuterungen zur Zuordnung von Maschinen nach Richtlinie 2006/42/EG oder nicht; b) 1.4: Vakuum-Hebeeinrichtungen wurden dem Anwendungsbereich hinzugefügt (auch Einrichtungen, die nicht für Kranarbeiten verwendet werden); c) 4.2: Einbeziehung des Euro-Code 3 für die Festigkeitsbetrachtungen, Vereinheitlichung von Festigkeitsanforderungen; d) 4.3.2: Änderungen der Angaben zu Neigungswinkeln; e) 4.4: Entfernung der Härteangaben der Abdeckmaterialien; f) 4.5.1: Schutzgitter an Ladegabeln hinzugefügt; g) 4.5.4: Entfernung der Winkelangaben bei der Verwendung von Tragschlingen; h) Überarbeitung der Tabellen zur Risikoeinschätzung. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-13-13 AA „Glasmaschinen“ im Fachbereich „Bau- und Baustoffmaschinen“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Glasmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN 13035-1:2008-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) 1.1 und 1.2: Erläuterungen zur Zuordnung von Maschinen nach Richtlinie 2006/42/EG oder nicht; b) 1.4: Vakuum-Hebeeinrichtungen wurden dem Anwendungsbereich hinzugefügt (auch Einrichtungen, die nicht für Kranarbeiten verwendet werden); c) 4.2: Einbeziehung des Euro-Code 3 für die Festigkeitsbetrachtungen, Vereinheitlichung von Festigkeitsanforderungen; d) 4.3.2: Änderungen der Angaben zu Neigungswinkeln; e) 4.4: Entfernung der Härteangaben der Abdeckmaterialien; f) 4.5.1: Schutzgitter an Ladegabeln hinzugefügt; g) 4.5.4: Entfernung der Winkelangaben bei der Verwendung von Tragschlingen; h) Überarbeitung der Tabellen zur Risikoeinschätzung.