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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument enthält Festlegungen zu zwei Arten von Wechselverkehrszeichen (WVZ); das heißt zu kontinuierlichen und diskontinuierlichen Wechselverkehrszeichen. Dieses Dokument behandelt dauerhaft aufgestellte WVZ, die auf Verkehrsflächen, auf öffentlichem und privatem Gelände, einschließlich in Tunneln, zur Information, als Leitlinie, Warnhinweis und/oder Richtungsanzeige verwendet werden. Prüfmodule werden verwendet, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen nachzuweisen. Dieses Dokument legt die visuellen und physikalischen Merkmale von WVZ sowie deren Dauerhaftigkeitsaspekte fest. Es enthält außerdem die maßgeblichen Anforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren, die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) und die Kennzeichnung. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-10-28 AA "Wechselverkehrszeichen (SpA zu CEN/TC 226/WG 11)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Gegenüber DIN EN 12966:2019-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich geändert, indem mobile und vorübergehend installierte VMS gestrichen wurden, obwohl dies im Mandat M111 vorgeschrieben ist; b) normativen Verweisungen datiert; c) Begriffe AVCP, WPK aus Abschnitt 3 gestrichen; d) Titel des Abschnitt 4 von "Produktmerkmale" in "Merkmale" geändert; e) alles, was nicht mandatiert ist, aus Abschnitt 4 gestrichen; f) neue AVCP-Leitlinie, die nicht die ISO 9001-Notiz enthält, verwendet; g) Tunnelklassen L1(T) und L2(T) für veraltet befunden und aus 4.4.1 gestrichen; h) neuer Wortlaut in der Anmerkung zu Tabelle 11; i) Anmerkung zu 4.4.7 mit Verweis auf die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1958 hinzugefügt; j) 4.5.2.2 "Verschmutzung" entfernt; k) Anmerkung zu 4.5.2.4.3 mit Erläuterungen zur Anwendbarkeit von DSLx-Klassen hinzugefügt; l) Anmerkung zur Klärung der Anforderungen an die Leuchtdichte und das Leuchtdichteverhältnis in Tunneln in 5.5.4.4.1 hinzugefügt; m) bessere Formulierung in 5.5.5 in Bezug auf die Erläuterung der Prüfwinkel von L3(T); n) Klarstellung zu den Prüfwinkeln von L3(T) hinzugefügt; o) Formulierung in Abschnitt M.2.2 bezüglich der Elementabstände verbessert.