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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt die Beleuchtungsanforderungen für Arbeitsstätten/Arbeitsplätze im Freien fest, die den menschlichen Bedürfnissen in Hinblick auf Sehkomfort und Sehleistung entsprechen, wenn die Beschäftigten über ein übliches oder entsprechend korrigiertes ophthalmologisches Leistungsvermögen (Sehvermögen) verfügen. Gewöhnliche Sehaufgaben und die Vermeidung von Störlicht werden berücksichtigt. Dieses Dokument legt Anforderungen an Beleuchtungslösungen in Hinblick auf die Quantität und Qualität der Beleuchtung fest, die für die meisten Arbeitsstätten/Arbeitsplätze im Freien und deren zugeordnete Bereiche gelten. Zudem werden Empfehlungen für eine gute Beleuchtungspraktik gegeben. Dieses Dokument legt keine Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten fest und wurde nicht im Anwendungsbereich von Artikel 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erarbeitet, obwohl die in diesem Dokument angegebenen lichttechnischen Anforderungen üblicherweise auch den Erfordernissen des Arbeitsschutzes gerecht werden. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 058-00-11-14 AK "Arbeitsstätten im Freien" im DIN-Normenausschuss Lichttechnik (FNL).
Gegenüber DIN EN 12464-2:2014-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einführung eines neuen Abschnittes 4, der die "Symbole und Abkürzungen" zusammenfasst; b) leichte Überarbeitung der Empfehlungen in den Tabellen in Abschnitt 6, neue Anwendungen hinzugefügt, wo dies sinnvoll war, welche die die Bedürfnisse der Nutzer stärker berücksichtigen als bisher. So sind die Anforderungen an die erforderliche Beleuchtungsstärke nach Abschnitt 6 differenzierter, einschließlich der Bedeutung von Kontextmodifikatoren; c) der Variabilität des Lichts wird mehr Beachtung geschenkt (5.1); d) ein Höchstwert für die Größe des Zellenrasters angegeben (5.3.5); e) aufdringliches Licht an die neue Ausgabe von CIE 150:2017 angepasst und die Umgebungszone E0 eingeführt (5.5); f) Flimmern und stroboskopischer Effekt aktualisiert (5.8); g) Nachhaltigkeit aktualisiert (5.10); h) neuer informativer Anhang A, der die "Reflexionsgrade einiger Materialien für den Außenbereich" enthält; i) neuer informativer Anhang B, der zusätzliche Informationen zu den in Tabelle 23 aufgeführten spezifischen Anforderungen für Bahnanlagen enthält.