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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieses Dokument konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument ist für Kernbohrmaschinen auf transportablen Ständern anwendbar, die mit einer Kernbohrkrone mit Diamant oder Bornitrid mit oder an oder Wasserzulaufanschluss ausgestattet und dafür vorgesehen sind, Löcher in Stein, Beton und ähnliche mineralische Werkstoffe in einer stationären Position zu bohren, wobei die Energiezufuhr für die Werkzeugrotation durch einen elektrischen, hydraulischen, pneumatischen oder einen Antriebsverbrennungsmotor erfolgt. Die Bohrmaschineneinheit kann mit einem weichen Schlaggerät ausgestattet sein. Die Vorschubbewegung des Bohrkopfs und des Kernbohrers kann durch manuelle, elektrische, hydraulische oder pneumatische Mittel erfolgen. Dieses Dokument behandelt alle wesentlichen Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse mit Bezug zu Kernbohrmaschinen auf einem Ständer, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe Anhang A). Dieses Dokument legt die entsprechenden technischen Maßnahmen fest, um die aus den signifikanten Gefährdungen in Verbindung mit der Lebensdauer der Maschine resultierenden Risiken, die in EN ISO 12100:2010, 5.4, beschrieben werden, zu beseitigen oder zu verringern. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für: - Bohrhämmer oder Stein-Schlagbohrmaschinen, montiert oder unmontiert; - Handbohrmaschinen; - hydraulische oder pneumatische Energieversorgungsquellen; - mobile Fahrgestelle, auf denen Maschinen montiert werden können; - Maschinen Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten (die in EN 16228-1:2014 bis -7:2014) behandelt werden; - Maschinen mit Elektroantriebsmotor = 3,7 kW, die in EN 62841-3-6:2014 behandelt werden. In diesem Dokument werden Kernbohrmaschinen auf einem Ständer als "Maschinen" und Diamantkernbohrer als "Werkzeuge" bezeichnet. Der Begriff "Diamant" wird als allgemeiner Begriff verwendet, der alle Arten von Schleifwerkzeugen wie Diamant, Bornitrid oder ähnliches umfasst. Dieses Dokument ist nicht für Kernbohrmaschinen auf Ständer anwendbar, die vor dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments hergestellt wurden. Dieses Dokument (prEN 12348:2023) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Gegenüber der DIN EN 12348:2010-01 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Normative Verweisungen wurden überarbeitet und aktualisiert; b) Abgrenzung auf EN IEC 62841-3-6:2014 wurden implementiert; c) Begriffe wurden überarbeitet und aktualisiert; d) Anforderungen an die Sicherheit wurden überarbeitet und aktualisiert; e) Anforderungen an Warnhinweise; f) Anforderungen an Benutzerinformationen; g) Anforderungen an die Betriebsanleitung; h) Bilder und Sicherheitszeichen wurden aktualisiert; i) Liste der signifikanten Gefährdungen wurde überarbeitet und aktualisiert. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-13-06 AA "Baugeräte" im Fachbereich Bau- und Baustoffmaschinen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) bei DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Baugeräten sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN 12348:2010-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normative Verweisungen wurden überarbeitet und aktualisiert; b) Abgrenzung auf EN IEC 62841-3-6:2014 wurden implementiert; c) Begriffe wurden überarbeitet und aktualisiert; d) Anforderungen an die Sicherheit wurden überarbeitet und aktualisiert; e) Anforderungen an Warnhinweise; f) Anforderungen an Benutzerinformationen; g) Anforderungen an die Betriebsanleitung; h) Bilder und Sicherheitszeichen wurden aktualisiert; i) Liste der signifikanten Gefährdungen wurde überarbeitet und aktualisiert.