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Norm-Entwurf
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Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument gilt für Form, Aufbau, Ausstattung, Kennzeichnung und Prüfung von Druckluftschleusen, wie in 3.3 festgelegt, die einen integralen Teil von Tunnelbaumaschinen darstellen. Es deckt die Anforderungen an Personenschleusen ab, die Druckluft als Druck- oder Atemmedium verwenden, sowie Anforderungen an Sauerstoff-Atemsysteme zum Zweck der Dekompression ab. Die bestimmungsgemäße Verwendung ist auf den Temperaturbereich von 5 °C bis 50 °C beschränkt. Dieses Dokument gilt auch für die Form, Herstellung und Prüfung von Druckwänden zur Bildung von Druckluftschleusen innerhalb des Tunnels oder Schachtes. Zudem erstreckt sich das Dokument auf Steuerfunktionen und Steuerinformationen im Hinblick auf Zwischenkammern (in prEN 12110-2:2023, 3.7, definiert) (sofern vorhanden), auf die jedoch über den Bedienungsstand der Personenschleuse zugegriffen wird. prEN 12110-2 legt für Personenschleusen, die auf die Möglichkeit zur Nutzung von Atemgasmischungen außer Luft, wie etwa Nitrox, Trimix und Heliox ausgelegt sind, zusätzliche Anforderungen fest, die sich von denen in Teil 1 unterscheiden. prEN 12110-2 legt zusätzliche Anforderungen an Personenschleusen fest, die zur Anwendung von Sättigungsverfahren bei Drücken bis maximal 20 bar(g) im Zusammenhang mit Tunnelbauarbeiten, ausgelegt sind. Es legt zudem Anforderungen an unter Druck stehenden Transfer Shuttles, wie in 3.3.5 definiert, fest. Die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine wird, unter Beachtung von Informationen zur bestimmungsgemäßen Verwendung, des vorgesehenen Einsatzortes, der vorgesehenen Verfahren und Dekompressionsverfahren, die alle vom Anwender zur Verfügung gestellt werden, zwischen dem Hersteller und dem Anwender vereinbart. Druckluftschleusen sind für gewöhnlich mit Tunnelbohrmaschinen verbunden oder in diese integriert, sodass folglich mehrere Schnittstellen zwischen den durch dieses Dokument abgedeckten Maschinen und durch prEN 16191:2023 abgedeckte Maschinen vorliegen. Diese Schnittstellen sind in beiden Normen als angemessen anerkannt. Dieses Dokument gilt nicht für Maschinen und Ausrüstung, die hergestellt wurden, bevor CEN dieses Dokument veröffentlichte. Druckluftschleusen können durch die Konstruktion einer oder mehrerer, an der Tunnelauskleidung gesicherten Trennwände in einem Tunnel errichtet werden. Obwohl die für Tunnel-Druckluftschleusen erforderliche Ausrüstung denen für TBM-Druckluftschleusen ähnelt, gilt prEN 12110-1:2023 jedoch ausschließlich für die Form, Herstellung und Prüfung von Trennwänden in dieser Situation. Druckluftschleusen können auch an ein Luftdeck in einem Schacht angeschlossen sein. Auch hier gilt, obwohl die für derartige Druckluftschleusen erforderliche Ausrüstung denen für TBM-Druckluftschleusen ähnelt, gilt prEN 12110-1:2023 jedoch ausschließlich für die Form, Herstellung und Prüfung von Trennwänden (Luftdecks) in Schächten. Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Druckluftschleusen und Druckwände zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden. Die Druckluft- und Sauerstoffversorgung zur Druckluftschleuse fällt teilweise in den Anwendungsbereich von prEN 12110-1:2023 und teilweise in den Anwendungsbereich von prEN 16191:2023 und auf diese Einteilung wird innerhalb des jeweiligen Textes in beiden Normen deutlich hingewiesen. Gefährdungen durch Schwingungen, Lärm und EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) sind keine signifikanten Gefährdungen für Druckluftschleusen. Dieses Dokument (prEN 12110-1:2023) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 151 „Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Gegenüber der DIN EN 12110:2014-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Hinzufügung eines zweiten Teils, der Mischgas- und Sättigungsnutzung zusammen mit unter Druck stehenden Transfer Shuttles abdeckt; b) Überarbeitung von Begriffen; c) Überarbeitung aller sicherheitstechnischen Anforderungen; d) Aktualisierung der Liste der signifikanten Gefährdungen; e) Überarbeitung von Anhang ZA. prEN 12110, Tunnelbohrmaschinen - Druckluftschleusen besteht aus folgenden Teilen: - Teil 1 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Druckluftschleusen, die Druckluft als Druck- oder Atemmedium verwenden, sowie Anforderungen an Sauerstoff-Atemsysteme zum Zweck der Dekompression; - Teil 2 - Sicherheitstechnische Anforderungen bei der Verwendung von luftfremden Atemmischungen und Sättigungsverfahren in Personenschleusen sowie unter Druck stehenden Transfer Shuttles. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-13-04 AA „Tunnelbaumaschinen“ im Fachbereich „Bau- und Baustoffmaschinen“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von „Tunnelbaumaschinen“ sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN 12110:2014-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Hinzufügung eines zweiten Teils, der Mischgas- und Sättigungsnutzung zusammen mit unter Druck stehenden Transfer Shuttles abdeckt; b) Überarbeitung von Begriffen; c) Überarbeitung aller sicherheitstechnischen Anforderungen; d) Aktualisierung der Liste der signifikanten Gefährdungen; e) Überarbeitung von Anhang ZA.