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Ein Einsatzgebiet für Spundbohlen ist die dauerhafte Verwendung als Bauelement im Wasserbau für Kaimauern, Schleusenwände, Kanäle, Molen und Hafenbecken. Ein anderes Einsatzgebiet ist die temporäre Sicherung von Baugruben, wo nach Beendigung der Bautätigkeit und dem Hinterfüllen der Baugrube die Spundwände wieder gezogen werden können. Spundwände aus Stahl können praktisch wasserdicht hergestellt werden. Es ist möglich, in einer von Spundwänden umschlossenen Baugrube (Spundwandkasten) auch unter dem Grundwasserspiegel zu arbeiten. Nach unten hin wird die Baugrube entweder durch einen natürlicherweise dichten Boden oder eine Betonplatte (Unterwasserbetonsohle) abgedichtet. Bereits die Römer verwendeten Spundwände, wobei allerdings bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts nur hölzerne Spundwände verwendet wurden. Die Stahl-Spundwand in der heutigen Ausführung wurde um 1880 von dem Bremer Staatsbaumeister Tryggve Larssen erfunden. Die Stahl-Spundwand bestand aus einem U-Walzprofil mit einer angenieteten Verbindungsklemme, dem Schloss. Hergestellt wurden sie beim Stahlwerk Union in Dortmund ab 1902, und als sie sich als erfolgreich erwiesen, erhielt Larssen 1904 ein Patent. 1902 wurde die erste Spundwand als Ufereinfassung im Hohentorshafen in Bremen eingerammt. In der Zeit von 1914 bis 1921 wurde das Spundwandprofil mit Schloss entwickelt und die Spundbohlen werden seitdem beim Rammen über ineinandergreifende Nut und Feder verbunden, so dass eine zusammenhängende Wand entsteht, das heißt beim Rammen (oder auch bei den anderen Arten des Einbaus wie Vibrieren oder Rütteln) wird jede Bohle durch das Schloss der zuletzt gesetzten Diele geführt und mit ihr formschlüssig verbunden. Seit dieser Zeit werden die Spundbohlen aus einem Stück gewalzt. Heute werden Spundbohlenprofile unterschieden nach dem Walzprozess und ihrer Form. Warmgewalzte Spundbohlen sind in der DIN EN 10248 genormt und weisen eine U-Form (siehe voranstehend) oder eine Z- beziehungsweise H-Form auf. Daneben gibt es auch Flachprofile. Kaltgewalzte Spundbohlen sind in der DIN EN 10249 genormt. Die gängigen Profile sind in Längen von etwa 6 m bis 30 m lieferbar. Spundbohlen werden aus Stählen für den Stahlbau hergestellt. Für diesen Normentwurf ist der NA 021-00-04-05 UA 'Spundbohlen' bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 10249-1:2006-05 .
Gegenüber DIN EN 10249-1:1995-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Neustrukturierung der Norm; b) Normative Verweisungen aktualisiert; c) Neue Definitionen 3.1 und 3.3; d) Festlegungen von Sorten aus der EN 10149-2 (S355MC, S420MC) und EN 10149-3 (S355NC, S420NC) geeignet zum Kaltumformen; e) Änderung der Maximalwerte in der chemischen Zusammensetzung; f) Aufnahme von 7.4.2 bezüglich der Umformbarkeit und des Flammrichtens, 7.4.3 bezüglich des Schmelztauchverzinkens und 7.8 bezüglich der Tragfähigkeit; g) Neue Formulierung des Abschnitts 8, Abschnitt 9 und Abschnitt 10 für die Prüfung; h) Aufnahme eines Abschnitts 12 bezüglich Beanstandungen; i) Entfernung des früheren Anhang A und Anhang B bezüglich Euronormen und äquivalenter Bezeichnungen; j) Aufnahme von Anhang A, Anhang B und Anhang C.