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Norm-Entwurf
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Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieses Dokument konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt der Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei der Anwendung davon ausgehen, dass er die von dem Dokument behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument legt zusammen mit EN 1009-1:2020+prA1:2023 Sicherheitsanforderungen und Nachweise für die Konstruktion und den Bau von mobilen Maschinen zum Brechen, Sieben, Aufgeben, Befördern von Mineralien (Zement, Kalk, Gips, Sand, Kies, Industriemineralien, metallhaltige Erze und harte und weiche Gesteins-Zuschlagstoffe, Kohle) und Nebenprodukten (Schlacke und Asche, Produktions- und Abbruchabfälle) in Bau und Industrie fest. Darüber hinaus legt dieses Dokument die Art der Informationen über sichere Arbeitsverfahren (einschließlich Restrisiken) fest, die vom Hersteller zur Verfügung zu stellen sind. Die Anforderungen dieses Dokuments ergänzen die in EN 1009-1:2020+prA1:2023, EN 1009-2:2020+prA1:2023, EN 1009-3:2020+prA1:2023, EN 1009-4:2020+prA1:2023, EN 1009-5:2020+prA1:2023 formulierten gemeinsamen Anforderungen. In diesem Teil werden die Anforderungen aus EN 1009-1:2020+prA1:2023 nicht wiederholt, sondern ergänzt oder ersetzt. Wenn Anforderungen dieses Dokuments von denen abweichen, die in EN 1009-1:2020+A1:2023, EN 1009-2:2020+prA1:2023, EN 1009-3:2020+prA1:2023, EN 1009-4:2020+prA1:2023, EN 1009-5:2020+prA1:2023 angegeben sind, haben die Anforderungen dieses Dokuments Vorrang vor den Anforderungen von EN 1009-1:2020 für Maschinen, die nach den Bestimmungen dieses Dokuments konstruiert und gebaut wurden. Dieses Dokument behandelt zusammen mit EN 1009-1:2020+prA1:2023, EN 1009-2:2020+prA1:2023, EN 1009-3:2020+prA1:2023, EN 1009-4:2020+prA1:2023, EN 1009-5:2020+prA1:2023 alle ermittelten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die für mobile Maschinen zur Reinigung, zum Recycling und zur Schlammverarbeitung zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, während der gesamten Lebensdauer der Maschine verwendet werden. Dieses Dokument gilt nicht für Maschinen mit einem sitzenden oder stehenden Bediener während der Fahrt. Dieses Dokument behandelt nicht: - Gestaltung in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung (zum Beispiel Beleuchtung, Maße, Geschwindigkeitsbegrenzungsschild); - Gefährdungen, die aus dem Einsatz der Maschinen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie der Aufbereitung explosiver Materialien entstehen, und Risiken in Bezug auf elektromagnetische Verträglichkeit; - Gefährdungen, die sich aus dem Einsatz der Lasersensoren ergeben. Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen gelten die nationalen Verkehrsvorschriften (zum Beispiel Bremsen, Lenken, Beleuchtung, Abschleppen und so weiter), bis harmonisierte Anforderungen vorliegen. Dieses Dokument gilt nicht für mobile Maschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt worden sind. Dieses Dokument (prEN 1009-6:2024) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Arbeitsausschuss NA 060-13-09 AA "Zerkleinerungs- und Siebmaschinen (SpA CEN/TC 151/WG 9)" im Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von "Mobilen Maschinen für die mechanische Aufbereitung von Mineralien und ähnlichen festen Stoffen" sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1009-6:2021-07 .