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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN 6868-159:2020-09 - Entwurf

Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 159: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach StrlSchG

Englischer Titel
Image quality assurance in diagnostic X-ray departments - Part 159: Acceptance and constancy testing in teleradiology according to StrlSchG
Erscheinungsdatum
2020-07-31
Ausgabedatum
2020-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
29

ab 102,10 EUR inkl. MwSt.

ab 95,42 EUR exkl. MwSt.

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Erscheinungsdatum
2020-07-31
Ausgabedatum
2020-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
29
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3173073

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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument ist anwendbar für die Durchführung der ABNAHME und KONSTANZPRÜFUNG von TELERADIOLOGIESYSTEMEN, die für die TELERADIOLOGIE NACH STRLSCHG genutzt werden. Dieses Dokument legt Kenngrößen und Prüfverfahren für die Qualitätssicherung der Übertragung von Bilddaten durch ein TELERADIOLOGIESYSTEM fest. Dabei wird die Strecke zwischen dem Ort, an dem der Datentransfer ausgelöst wird, bis zum Ort der Befundung betrachtet. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 080-00-04 AA "Informationsverarbeitung" im DIN-Normenausschusses Radiologie (NAR) in Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik (DGMP), der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN) sowie der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO) erarbeitet. Das Strahlenschutzrecht in Deutschland wurde gemäß der Richtlinie 2013/59/EURATOM beginnend mit den Veröffentlichungen des Strahlenschutzgesetzes am 27. Juni 2017 – StrlSchG – und der Strahlenschutzverordnung am 29. November 2018 – StrlSchV – das Strahlenschutzrecht umfassend modernisiert. Die Bestimmungen der bis 31.12.2018 geltenden Röntgenverordnung – RöV – sind inhaltlich im Strahlenschutzrecht übernommen worden. Der Bezug zum Röntgen wird in § 4 Absatz 1 Nr. 8 und § 5 Abs. 9, Abs. 10, Abs. 30 und Abs. 31 im neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) hergestellt. Der Norm-Entwurf enthält Untersuchungs-, Prozess- und Bildqualität sichernde Festlegungen im Sinne des neuen Strahlenschutzgesetzes StrlSchG und der Strahlenschutzverordnung StrlSchV. Die Anforderung nach § 115 "Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme, Abnahmeprüfung" und § 116 "Konstanzprüfung" StrlSchV dienen im Zusammenhang mit der Sachverständigen-Prüfrichtlinie und der Qualitätssicherungsrichtlinie der Ausfüllung nationaler Strahlenschutzanforderungen.

Inhaltsverzeichnis
ICS
11.040.50, 37.040.25
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3173073
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN 6868-159:2021-04 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 6868-159:2017-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Überarbeitungen aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlagen (Ersatz der RöV durch das StrlSchG und die StrlSchV).

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