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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Er erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauwerken, Freianlagen und Verkehrsanlagen sowie die damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 276:2018-12 .
Gegenüber DIN 276-1:2008-12, DIN 276-4:2009-08 und DIN 277-3:2005-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) DIN 276-1 und DIN 276-4 wurden zu einer Norm zusammengefasst, dementsprechend wurde der Titel der Norm angepasst; b) die Regelungsinhalte der DIN 277-3:2005-04 wurden in DIN 276 übernommen; c) die Gliederung der Norm wurde überarbeitet; d) der Anwendungsbereich der Norm wurde entsprechend den geänderten Inhalten neu formuliert; e) die normativen Verweisungen wurden neu aufgenommen; f) die Begriffe wurden überarbeitet und ergänzt; g) die Grundsätze der Kostenplanung wurden mit dem Ziel einer sicheren und einheitlichen Anwendung geändert und ergänzt; h) die Stufen der Kostenermittlung wurden im Hinblick auf eine kontinuierliche Kostenplanung erweitert und redaktionell überarbeitet; dabei wurden insbesondere die Anforderungen an die Gliederungstiefe der Kostenermittlungen erhöht; i) die Beschreibung der Kostengliederung wurde geändert und ergänzt; j) die Kostengliederung wurde insgesamt überarbeitet; dabei wurden mit dem Ziel einer sicheren und einheitlichen Anwendung die Anmerkungen ergänzt und präzisiert; k) durch die Übernahme der Regelungsinhalte aus DIN 277-3 wurden die Tabellen 2 bis 4 neu aufgenommen; l) in der ersten Ebene wurde die Kostengliederung auf acht Kostengruppen erweitert; m) die Kostengruppen 300 und 400 wurden so überarbeitet, dass eine einheitliche Kostengliederung für Hochbauten und für Ingenieurbauwerke vorliegt; n) die Kostengruppe 500 wurde neu gefasst, so dass sie sich nun auf Außenanlagen, selbstständige Freianlagen (unabhängig von Bauwerken), Verkehrsanlagen und selbstständige Anlagen der technischen Infrastruktur erstreckt.