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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf gilt für die Kennzeichnung nichterdverlegter Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff. Die Kennzeichnung von Rohrleitungen auf Schiffen und in meerestechnischen Anlagen nach DIN ISO 14726 und die Kennzeichnung von Leitungen für die Luft- und Raumfahrt nach LN 9105 sowie weitere anderweitig festgelegte Rohrleitungskennzeichnungen sind hiervon ausgeschlossen. Eine deutliche Kennzeichnung der Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff ist im Interesse der Sicherheit, der sachgerechten Instandsetzung und der wirksamen Brandbekämpfung unerlässlich. Sie soll auf Gefahren hinweisen, um Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Hinweis zu den Gefahrensymbolen und Gefahrenpiktogrammen im Anhang A: Aufgrund der am 20. Januar 2009 in Kraft getretenen CLP-Verordnung und den damit einhergehenden Übergangsfristen ist eine innerbetriebliche Kennzeichnung von Rohleitungen nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 26. November 2010 und der Technischen Regel für Gefahrstoffe "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" (TRGS 201), Ausgabe: Oktober 2011, bis zum 01. Juni 2015 sowohl nach dem alten Recht (Richtlinie 67/548/EWG beziehungsweise Richtlinie 1999/45/EG) als auch schon nach der CLP-Verordnung möglich. Gegenüber DIN 2403:2007-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an die Veränderungen in der Kennzeichnung von Gefahrstoffen auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 (CLP-Verordnung); b) Norm redaktionell überarbeitet. Dieser Norm-Entwurf wurde vom Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 095-01-06 GA "Sicherheitskennzeichnung" des Normenausschusses Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) erarbeitet.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 2403:2014-06 .
Gegenüber DIN 2403:2007-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an die Veränderungen in der Kennzeichnung von Gefahrstoffen auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 (CLP-Verordnung); b) Norm redaktionell überarbeitet.