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Norm-Entwurf
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Die Festlegungen dieses Dokuments sind anwendbar für die Herstellung und Ausgestaltung des Bergmännischen Risswerkes. Dieses Dokument enthält die erforderlichen Zeichen, Begriffe und Kurzformen, die für die Darstellung von Bohrungen im betrieblichen Risswerk sowie in bergbehördlich vorgeschriebenen Rissen, Karten und Plänen zu verwenden sind. Die in diesem Dokument getroffenen Festlegungen sind sowohl für über- als auch für untertägig angesetzte Bohrungen anwendbar, soweit keine besonderen Regelungen getroffen werden. Dieses Dokument ist weiterhin auch für Bohrungen im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels anwendbar. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-03-05 AA "Markscheidewesen" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau), Fachbereich 03 "Geodäsie, Geoinformation" erarbeitet.
Gegenüber DIN 21914-1:2005-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begriff "NN-Höhe" durch "amtliche Höhe" ersetzt; b) Zeichen für Grundwasserleiter neu aufgenommen; c) Regelungen für die Darstellung des obertägigen Bohrlochabschluss aufgenommen; d) Regelungen für die Darstellung der Komplettierung erweitert; e) Abschnitt für Begriffsdefinitionen ergänzt; f) Begriff "Bohrlochriss" zusätzlich zu "Bohrlochbild" ergänzt; g) Begriff "Gauß-Krüger-Koordinaten" durch "amtliches Bezugssystem" ersetzt; h) Regelungen zur Darstellung von Verfüllungen ergänzt.