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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument gilt für Wasser einschließlich Meerwasser, Mineralwasser, Heilwasser, Sole (auch künstlich hergestellte) und Thermalwasser in Schwimm- und Badebeckenanlagen mit öffentlicher Nutzung einschließlich solcher Einrichtungen, die von einem größeren und wechselnden Personenkreis genutzt werden. Es gilt nicht für Wasser in Bädern zur privaten Nutzung, für Wasser in Anlagen mit biologischer Wasseraufbereitung sowie für Wasserspielplätze. Es gilt ferner nicht für Floatinganlagen und/oder Floatingbäder nach DGfdB R 65.11 [1], in denen das Wasser chargenweise oder diskontinuierlich aufgearbeitet wird.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 19643-1:2023-06 .
Gegenüber DIN 19643-1:2012-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an das Reinwasser und das Beckenwasser überarbeitet bzw. ergänzt; b) Anforderungen an Therapiebecken überarbeitet; c) Festlegungen zur Dimensionierung der Aufbereitungsanlage (Nennbelastung, Mindestüberlauf, Volumenströme, Sonderfälle) neu gefasst; d) Anforderungen an die Chemikaliendosierung überarbeitet; e) Angaben zu Verfahrenskombinationen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser modifiziert; f) Festlegungen zur Betriebskontrolle der Wasserbeschaffenheit (Zeitfolge der Kontrollen, Probenahmestellen und Probenahme, Untersuchungsumfang, Bewertung und Maßnahmen bei Nachweis von Legionellen) überarbeitet bzw. ergänzt; g) Norm-Inhalt an die technische Weiterentwicklung angepasst; h) normative Verweisungen aktualisiert; i) Brom zur Desinfektion bei Verfahrenskombinationen mit Nutzung von Brom als Desinfektionsmittel, erzeugt durch Ozonung bromidreichen Wassers (siehe DIN 19643 Teil 5); j) Definitionen für private Bäder wurden angepasst; k) Änderung/Ergänzung zur Beckenhydraulik.