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Dieses Dokument wurde vom NA 005-09-25 AA "Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Bauprodukte aus Glas" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet. Dieses Dokument ist anwendbar für Vertikalverglasungen und zur Angriffsseite geneigte Horizontalverglasungen mit absturzsichernder Funktion, das heißt die als Umwehrung dienen. Es ist anwendbar für folgende Kategorien von Verglasungen: — Kategorie A: Verglasungen nach DIN 18008-2 und DIN 18008-3, die horizontale Nutzlasten abtragen müssen und einer der folgenden Gruppen entsprechen: — A1: mind. an drei Rändern linienförmig oder durch Tellerhalter oder kombiniert linien- und mit Tellerhaltern gelagertes Glaselement, das nicht A2 oder A3 entspricht — A2: am unteren Rand mittels Klemmung oder Tellerhaltern eingespanntes Glaselement — A3: an zwei gegenüberliegenden Rändern linienförmig oder mittels Senkkopfhaltern oder mittels Randklemmhaltern gelagertes Glaselement. — Kategorie B: Verglasungen nach DIN 18008-2 und DIN 18008-3, die horizontale Nutzlasten indirekt abtragen müssen. Die einzelnen Scheiben sind durch einen durchgehenden Handlauf in erforderlicher Höhe verbunden. Der Handlauf kann auf der oberen Scheibenkante oder durch Tellerhalter oder Senkkopfhalter nach DIN 18008-3 befestigt sein. — Kategorie C: Verglasungen nach DIN 18008-2 und DIN 18008-3, die keine horizontalen Nutzlasten in erforderlicher Höhe abtragen müssen. Die Verglasung ist nur Füllelement, der Handlauf ist an die benachbarte Baukonstruktion (Stahlpfosten, Betonwand) angeschlossen. Die Verglasungen müssen einer der folgenden Gruppen entsprechen: — C1: Geländerausfachungen; — C2: Verglasungen unterhalb eines in erforderlicher Höhe angeordneten lastabtragenden Querriegels; — C3: Verglasungen mit in erforderlicher Höhe vorgesetztem, lastabtragendem Holm.
Beabsichtigte Zurückziehung mit Ersatz zum 2024-12 durch: DIN 18008-4:2024-12 .
Wird ersetzt durch DIN 18008-4:2024-12 .
Gegenüber DIN 18008-4:2013-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" aktualisiert; b) Definition der Kategorien angepasst; c) Anwendungsgebiet erweitert; d) Norm redaktionell überarbeitet; e) Nachweisführung angepasst; f) Berücksichtigung der Änderungen von DIN 18008-1 bis DIN 18008-3; g) Anwendungsgebiet für rechnerischen Nachweis in Anhang C erweitert.
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