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Norm-Entwurf
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DIN 16263 ist anwendbar für Absperrhähne, die prozessseitig einen Zapfenanschluss und instrumentenseitig einen Spannmuffenanschluss sowie einen Prüfanschluss aufweisen, für einen maximal zulässigen Druck von 16 bar und einen Betriebstemperaturbereich von -10 °C bis +50 °C für Druckmessgeräte bei Druckmessanordnungen für Flüssigkeiten, Gase oder Dämpfe. Es werden drei Bauformen festgelegt:
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Gegenüber DIN 16263:2004-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) klargestellt, dass das Dokument anwendbar ist für Absperrhähne, die prozessseitig einen Zapfenanschluss und instrumentenseitig einen Spannmuffenanschluss sowie einen Prüfanschluss aufweisen; b) die zulässige Betriebstemperatur auf den Bereich von -10 °C bis +50 °C festgelegt (bislang war lediglich eine maximal zulässige Temperatur von +50 °C festgelegt); c) neuen Abschnitt 3 "Begriffe" eingefügt (in diesem Dokument werden keine Begriffe aufgeführt); d) Anforderungen an Gewindefreistiche entfernt; e) für die Form A (Bild 1) für den Prozessanschluss und das Ausgangsgewinde neben dem Gewinde G 1/2 B auch das Gewinde M20×1,5 zugelassen; f) Form B (mit rundem Prüfflansch 40×5, siehe Bild 2) und Form C (mit schmalem Prüfflansch 60×25, siehe Bild 3) aufgenommen; g) die Abbildung der Betriebsstellungen (jetzt: Bild 4) um Kükenmarkierungen ergänzt; h) Werkstoffe und Ausführungen (jetzt: Abschnitt 6) und entsprechend das Bezeichnungsbeispiel (jetzt: in Abschnitt 4) überarbeitet; i) Anforderungen an die Druckprüfung (jetzt: Abschnitt 7) überarbeitet, sodass nun neben der Prüfung P12 nach DIN EN 12266-1 auch die Prüfungen P10 und P11 erforderlich sind; j) Kennzeichnung (jetzt: Abschnitt 8) überarbeitet, sodass nun die Kennzeichnung des Nenndrucks PN vorhanden sein muss; k) Dokument redaktionell überarbeitet.