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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument gilt für vorwiegend geschosshohe und vorwiegend raumbreite Fertigbauteile (dazu gehören auch Brüstungen und Giebelschrägen) und daraus errichtete Bauten. Es enthält konstruktive Hinweise und Angaben zur Erbringung des Standsicherheitsnachweises für die einzelnen Fertigbauteile, auch unter Berücksichtigung von Transport und Montage, sowie für das Bauwerk. Für die Bemessung von unbewehrtem Mauerwerk aus Mauertafeln gelten im Allgemeinen die Regelungen von DIN EN 1996 und den zugehörigen Nationalen Anhängen. Dieses Dokument legt ergänzende Regelungen fest. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-06-33 AA "Mauerwerk; Bauten aus Fertigbauteilen" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.
Gegenüber DIN 1053-4:2018-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Dokument redaktionell überarbeitet; b) in Abschnitt 2 die normativen Verweisungen aktualisiert und ergänzt; c) in Abschnitt 3.1 "alternative Sicherungsmaßnahmen" ergänzt; d) in Abschnitt 3.2 Bild 1 gestrichen und mit Änderungen/Ergänzungen als Bild 8 in 9.2 eingefügt; e) in Abschnitt 4.4.2.1 c) "… und eines fachkundigen Vertreters" ergänzt; f) in Abschnitt 5.1 die Verwendbarkeit von Mauersteinarten erweitert; g) in Abschnitt 7.1.1 die Bemessungsgrundlagen hinsichtlich der Reihe DIN EN 1996 präzisiert und um die Bemessung nach einer "allgemeinen Bauartgenehmigung" erweitert; h) in Abschnitt 7.1.5 Brandwandstoß von Mauertafeln gemäß MVV TB textlich und mit Bild 4 ergänzt; i) in Abschnitt 7.2.2.1 a) die Bemessung von Hochlochtafeln mit Außenwandziegeln präzisiert; j) in Abschnitt 8.2.1 die Verweise auf Abschnitt 9 aktualisiert; k) in Abschnitt 8.4 die Regelungen zu Schlitzen und Aussparungen an DIN EN 1996-1-1/NA angepasst; l) der gesamte Abschnitt 9.1 der aktuellen Fassung von DGUV-Grundsatz 301-003 angepasst; m) in Abschnitt 9.1.1 ohne weitere Nachweise anwendbare Transportsysteme und Sicherungsmaßnahmen neu aufgenommen und in Tabelle 5 und Bild 7 beschrieben; n) in Abschnitt 9.1.3 zusätzliche Sicherungsmaßnahmen neu aufgenommen und in a) bis c) beschrieben; o) in Abschnitt 9.2 Regelungen zu Transport und Montage von Vergusstafeln neu aufgenommen und im Bild 8 dargestellt.