Kurzreferat
Die Richtlinie behandelt zwangsläufige, selbsthemmungsfähige Getriebe mit einem An- und einem Abtrieb. Die Richtlinie unterscheidet zwischen "Selbsthemmung" und "Selbstbremsung" um hiermit zwei physikalische Erscheinungsformen zu kennzeichnen. Da beide ihre Ursache in der Reibung haben, fallen Sperrgetriebe mit Formschluß nicht unter diese Richtlinie. Ebenso behandelt die Richtlinie keine Rücklaufsperren und Bremsen, da diese Antriebselemente nicht zu den Getrieben gehören. Zunächst definiert die Richtlinie Beziehungen aufgrund physikalischer Gesetzmäßigkeiten, die Selbsthemmung bzw. Selbstbremsung von Getrieben bewirken. Darauf aufbauend gibt sie Methoden an für die Ermittlung der Größe von Selbsthemmung bzw. -bremsung.