Kurzreferat
In der Richtlinie sind Maximale Immissions-Werte (MI-Werte) für Zink festgelegt. Sie dienen dem Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere. Nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnisse führen die genannten MI-Werte auch nach langfristiger Aufnahme nicht zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Tiere sowie zu keiner bedenklichen Kontamination der erzeugten Lebensmittel, sodass Schädigungen der menschlichen Gesundheit nach dem Verzehr dieser Lebensmittel nicht zu befürchten sind. Die Richtlinie richtet sich insbesondere an alle Personen, die Futtermittel für die hier angeführten Nutztierarten erzeugen, diese Nutztierarten halten und füttern oder mit den von ihnen stammenden Lebensmitteln umgehen. Ebenso angesprochen sind Unternehmen, die im Zusammenhang mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Zink in die Umwelt emittieren.