Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für das Betreiben und Instandhalten von RLT-Anlagen und RLT-Geräten (zentral und dezentral). Sie betrifft in Anlehnung an DIN 276 insbesondere die Kostengruppen 430 bis 434 sowie 439. Sie gilt nicht für Haushaltsgeräte nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Die Richtlinie gibt Anlagenbesitzern und Anlagenbetreibern Empfehlungen für das sichere, bestimmungsgemäße, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Betreiben und Instandhalten von RLT-Anlagen. Sie legt Grundlagen der Instandhaltung fest und beschreibt das Instandhalten und definiert Begriffe, die zusammen mit Begriffen nach DIN EN 13306 zum Verständnis der Zusammenhänge notwendig sind. Werden RLT-Anlagen oder Anlagenteile für eine bestimmte Zeit nicht bestimmungsgemäß genutzt, sind für den technisch und hygienisch einwandfreien Zustand vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen erforderlich. Diese werden ebenfalls beschrieben.