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Die thermische Abfallbehandlung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Abfallmanagements in Deutschland. Neben der Abfallbeseitigung organischer Stoffe ist sie auch relevant für die Rückgewinnung einzelner Bestandteile wie zum Beispiel Eisen- und NE-Metalle, und sie bietet die Möglichkeit der Nutzung der freigesetzten Energie. Dabei liegt der energetische Gesamtnutzungsgrad im Schnitt bei fünfzig Prozent. Doch bei der thermischen Abfallbehandlung sind Rückstände unvermeidbar. Gasförmige und partikelförmige Emissionen und feste und flüssige Rückstände wie Asche oder Schlacke, Stäube, Abwässer, Reaktionsprodukte und weitere Rückstände müssen sachgemäß behandelt werden. Dazu gibt es Zuordnungsgruppen, die deren weitere Verarbeitung festlegen. Die Rückstände können je nach Anlagentyp sehr unterschiedlich ausfallen und richten sich nach den jeweiligen Abfallarten, gegebenenfalls der Vorbehandlung und dem verwendeten Feuerungssystem. Die Richtlinie VDI 3460 Blatt 3 bietet Informationen zum Umgang mit Rückständen verschiedener Art und richtet sich an Betreiber und Hersteller von Anlagen zur thermischen Abfallbehandlung sowie an Prüfende, Behörden und Sachverständige.
Verwendung der Richtlinie
Die Richtlinie VDI 3460 Blatt 3 befasst sich mit den Rückständen, die bei der thermischen Behandlung von Abfällen entstehen. Sie enthält Hinweise zum Umgang mit ihnen, der die Entsorgung und Verwertung umfasst.
Richtlinie VDI 3460 Blatt 3 informiert über die verschiedenen Formen von Rückständen – feste, flugfähige, flüssige und pastöse – und betrachtet diese eingehend hinsichtlich ihrer Zusammensetzung. Es wird auch auf Gefahren durch Verbindungen hingewiesen, die beispielsweise zur Bildung von explosionsfähigem Material führen können. Für die typischen Zusammensetzungen von Rückständen liegen tabellarische Übersichten vor, aus denen die Mittelwerte, Minima und Maxima hervorgehen.
Die Richtlinie VDI 3460 Blatt 3 nimmt auch Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich durch die Abfallverzeichnisverordnung, die Abfallrahmenrichtlinie, das Bundesimmissionsschutzgesetz und weitere gesetzliche Regelungen ergeben. Sie unterstützt bei der abfallrechtlichen Einstufung der Rückstände.
Ein weiterer wichtiger Aspekt neben der Entsorgung ist die Aufbereitung von verschiedenen Rückständen zur Gewinnung von verwertbaren Materialien. Hierzu bieten schematische Darstellungen eine hohe Anschaulichkeit. Behandelt werden auch der mit der Behandlung verbundene Umweltschutz und das Klimaschutzpotenzial.
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