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VDI 3953 Blatt 1:2024-10

Emissionen aus stationären Quellen - Nachweis des kontinuierlichen effektiven Betriebs von Abgasreinigungseinrichtungen - Staubabscheider bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 1 MW und weniger als 5 MW

Englischer Titel
Stationary source emissions - Detection of the continuous effective operation of waste gas purification systems - Dust separators at combustion plants for solid fuels with a rated thermal input between 1 MW and less than 5 MW
Ausgabedatum
2024-10
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
34

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Kurzreferat
Diese Richtlinie legt Methoden zum Nachweis des kontinuierlichen effektiven Betriebs von Staubabscheidern bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 1 MW und weniger als 5 MW fest. Sie ist anwendbar auf Staubabscheider mit Oberflächen- oder Elektrofiltern. Sie beschreibt Überwachungskonzepte, die zum Nachweis des kontinuierlichen effektiven Betriebs von Staubabscheidern eingesetzt werden können. Die Überwachungskonzepte basieren auf dem direkten Nachweis mit Staubmessgeräten oder indirekten Nachweis durch Kontrolle von Ersatzparametern bei elektrostatischen Staubabscheidern. Diese Richtlinie legt weiterhin Anforderungen an die Überprüfung des Überwachungskonzepts durch Stellen nach § 29b BImSchG fest. Dies beinhaltet eine Prüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung des Überwachungskonzepts und eine regelmäßige Funktionskontrolle, durch die die ordnungsgemäße Funktion des gewählten Überwachungskonzepts sichergestellt wird. Diese Richtlinie legt auch Anforderungen an Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen (DAHS) zur Erfassung der Statussignale des Betriebs der Feuerungsanlage und des Staubabscheiders und zur Berechnung, Speicherung und Ausgabe der benötigten Daten zum Nachweis des kontinuierlichen effektiven Betriebs von Staubabscheidern fest. Darüber hinaus legt diese Richtlinie Anforderungen an die regelmäßigen qualitätssichernden Maßnahmen durch den Betreiber und an die Dokumentation fest. Diese Richtlinie richtet sich vorrangig an Betreiber und Hersteller der oben genannten Feuerungsanlagen, an Hersteller von entsprechenden Staubabscheidern, an Stellen nach § 29b BImSchG und an Behörden, die für die Überwachung dieser Anlagen zuständig sind.
Inhaltsverzeichnis
ICS
13.040.40
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