Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Technische Regel [NEU]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Technologie der additiven Fertigung steckt – obwohl bereits enorm beliebt und zunehmend intensiv eingesetzt – noch in den Kinderschuhen. Rahmenbedingungen müssen geschaffen und verankert, Feinheiten müssen realisiert und angepasst werden. Dazu gehört insbesondere auch das Feld der juristischen Fragen rund um die additive Fertigung. Aspekte wie der Datenschutz oder das Urheberrecht sind davon ebenso betroffen wie die Verpflichtung zu Schutzmaßnahmen oder Prozessdokumentation. Welche Punkte bei der additiven Fertigung und der mit ihr zusammenhängenden Vertragsgestaltung zu beachten sind, ist Expertenwissen, das jedoch alle Personenkreise betrifft, die in den entsprechenden Prozessen die Verantwortung tragen. Dazu gehören beispielsweise Konstrukteur*innen für additiv zu fertigende Bauteile, Fertigungsdienstleistende, Anlagenanbieter oder Auftraggeber*innen, aber auch spezialisierte Jurist*innen und Rechtsabteilungen. Die vorliegende Richtlinie soll diesen Beteiligten eine umfassende und leicht verständliche Handreichung bieten, auf deren Grundlage die nötigen Maßnahmen erkannt und getroffen werden können.
Verwendung der Richtlinie
Die Richtlinie VDI 3405 Blatt 5.1 behandelt die rechtlichen Implikationen, die sich im Umfeld der additiven Fertigung und entlang der digitalen Fertigungskette ergeben. Sie beschreibt die Prozesskette von Verfahren der additiven Fertigung (AM).
VDI 3405 Blatt 5.1 führt in die Grundlagen des Fertigungsverfahrens ein und erläutert Anforderungen, den Einsatz von CAD-Modellen und den Pre-, In- und Post-Prozess. Anhand von schematischen Darstellungen wird der Umgang mit Daten, insbesondere virtuellen Geometriedaten von Bauteilen, aufgezeigt und die Besonderheiten des Umgangs mit diesen Daten, deren Erfassung, Erstellung, Aufbereitung und Nutzung thematisiert. Des Weiteren informiert VDI 3405 Blatt 5.1 über die notwendigen oder empfehlenswerten organisatorischen Maßnahmen im Rahmen des Qualitätsmanagements von additiven Fertigungsverfahren.
Ausführlich geht die Richtlinie auf die Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung im Umfeld der additiven Fertigung ein, zu denen unter anderem Punkte wie die Beschaffenheitsvereinbarung, die Festlegung des Verwendungszwecks, der Umgang mit Referenzstücken und Wechselwirkungen, aber auch die Aufklärungs- und Hinweispflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern. Haftungsfragen und Pflichten, die sich aus dem Produktsicherheitsgesetz für diesen spezifischen Bereich ergeben, sind ebenfalls Bestandteil der Richtlinie.
Die Richtlinie erörtert zudem die IP-rechtlichen Besonderheiten, den Patent-, Gebrauchsmuster- und Designschutz und das Urheberrecht sowie mögliche Verletzungen derselben. Auch das Thema der Datenrechte wird ausführlich besprochen.
Aus dem Inhalt