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Rund 1600 offiziell bestätigte Asbest-Tote gibt es in Deutschland Jahr für Jahr, die Dunkelziffer liegt vermutlich weit höher. Allein diese Zahlen sind ein Grund, die Erkundung und Sanierung von asbestverseuchten Bauten und Bauteilen voranzutreiben und gesetzlich zu verankern. Dafür ist qualifiziertes Personal unabdingbar: Schadstoffgutachter*innen und Sanierungsplaner*innen gemäß VDI/GVSS 6202 Blatt 1 erfüllen eine wichtige Aufgabe. Die Tätigkeit des, bzw. der „VDI-Sachverständigen Asbest in baulichen und technischen Anlagen“ ist eine ebenso gefragte wie verantwortungsvolle. Inhaber und Inhaberinnen dieser VDI-Urkunde verfügen daher über umfangreiches Wissen und erfüllen auch die Ansprüche an eine qualifizierte Person nach LAGA M23. Um die Ausbildung auf dem hohen Stand zu halten, erfolgt die Qualifizierung nach festgelegten Inhalten, die sich in der vorliegenden Richtlinie VDI-MT 6202 Blatt 20.1 finden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Anforderungen der Richtlinienreihe VDI 6202 an die Tätigkeiten bei der Erkundung und Beseitigung von Asbest eingehalten werden und auch die Sicherheit der prüfenden Personen selbst gewahrt wird.
Verwendung der Richtlinie
Die Richtlinie VDI-MT 6202 Blatt 20.1 beinhaltet die Festlegungen für die Qualifizierungen von Personen, welche die Tätigkeiten aus der Richtlinienreihe VDI 6202 ausüben sollen. VDI-MT 6202 Blatt 20.1 enthält die zu erfüllenden Voraussetzungen der Teilnehmenden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Sie definiert Inhalte und Umfang der Schulung und auch deren Ablauf und Rahmenbedingungen. VDI-MT 6202 Blatt 20.1 legt auch die Prüfungsbedingungen für die Abschlussprüfung der Qualifizierung fest.
Die Richtlinie erläutert die Schulungsziele der Qualifizierung, zu denen Themen wie Rechtsgrundlagen, Risiko- und Gefährdungsbeurteilung, technische Erkundung oder Sanierungsmethoden gehören.
VDI-MT 6202 Blatt 20.1 benennt die Mindestanforderungen an Teilnehmende. Dies können Ausbildungen oder Studien im Bereich Baugewerbe, Natur- oder Umweltwissenschaften sowie langjährige berufliche Praxis sein. Auch die Anforderungen an Referent*innen wie ein abgeschlossenes Studium, Lehrtätigkeit und Berufserfahrung werden definiert. Des Weiteren finden sich die Anforderungen an VDI-Schulungspartner, welche Qualifizierungen auf der Grundlage der VDI-Richtlinien durchführen.
Neben den textlichen Ausführungen zu Schulungsinhalten und Schulungsablaufs bietet die Richtlinie auch eine nützliche tabellarische Übersicht der Lehr- und Prüfungsinhalte, die Fachthemen, Lehreinheiten, Prüfungsumfang und Lehrinhalten enthält.
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