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Technische Regel Entwurf
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Flanschverbindungen sind aus der Anlagentechnik nicht wegzudenken: ob in Gas- oder Öl-Anlagen, in der Petrochemie, in der Industrie generell oder in Wohnhäusern als Teil von Wärmepumpenanlagen – Flanschverbindungen sorgen vielerorts für sichere, feste Verbindungen. Wie sicher eine Flanschverbindung ist, hängt wiederum von der Dichtheit ab. Diffuse Emissionen können je nach Art und Zusammensetzung erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt, aber auch für die Anlagen selbst darstellen. Daher unterliegen die Verbindungen strengen Anforderungen; oftmals sind mehrere Regelwerke oder gesetzliche Vorgaben gleichzeitig anzuwenden. Von großer Bedeutung ist hier insbesondere die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Die Anforderungen können dabei qualitativer oder quantitativer Natur sein – die vorliegende Richtlinie VDI 2290 befasst sich mit dem quantitativen Nachweis der Dichtheit. Sie beschreibt die Anforderungen, die an eine dichte Flanschverbindung und an den Nachweis derselben zu stellen sind. Die Richtlinie wendet sich an Betreibende sowie an Herstellerbetriebe, Sachverständige und Prüfende, und stellt eine Ergänzung zur VDI 2200 zu dichten Flanschverbindungen dar.
Verwendung der Richtlinie
Die Richtlinie VDI 2290 behandelt den Dichtheitsnachweis von Flanschverbindungen, welche in Anlagen eingesetzt werden. Die Richtlinie enthält die Grundlagen für die Beurteilung der technischen Dichtheit. Anlagen im Sinne dieser Richtlinie sind genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG, Anhang 1, für die TA Luft, Nr. 5.2.6 gilt. In ihnen werden flüssige und/oder gasförmige Medien verarbeitet, gefördert, umgefüllt oder gelagert. VDI 2290 kann analog auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen als Informationsgrundlage dienen, ebenso wie für weitere Flanschverbindungen aus anderen Bereichen. VDI 2290 gilt für Flanschverbindungen im Krafthaupt- sowie im Kraftnebenschluss.
Die Richtlinie VDI 2290 beinhaltet Grundlagenwissen wie den Aufbau von Flanschverbindungen und die grundlegenden regulatorischen Anforderungen an Dichtheitsnachweise. Es werden die verschiedenen Nachweisverfahren im Einzelnen vorgestellt (bspw. Berechnung, Bauteilversuch, individuelle Prüfanordnungen). Auch auf die inhaltlichen und formalen Anforderungen an die Dokumentation wird eingegangen.
Es werden die Vorgaben für die Erstellung von Montage- und Prüfanweisungen zur Sicherstellung der Dichtheit von Flanschverbindungen definiert, für welche die TA Luft gilt. Des Weiteren bietet die Richtlinie die Vorgaben für den Nachweis der Sachkunde, bzw. Qualifikation von Personal für die Anlagen-Montage und -Prüfung.
Der Anhang hält praktische Arbeitshilfen in Form von exemplarischen Nachweisen inklusive Berechnungen, Prüfberichten und Prüfbescheinigungen bereit.
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