Kurzreferat
Beginnend mit dem ersten Auftreten von Kraftfahrzeugen, wurde vom Staat ein System von rechtlichen Regelungen und weiteren Sicherheitsmaßnahmen geschaffen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. In diesem System spielen Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr eine unverzichtbare und sicherheitsentscheidende Rolle, indem sie beispielsweise technische Fahrzeuguntersuchungen und Fahrerlaubnisprüfungen durchführen. Weiter analysieren und rekonstruieren sie Verkehrsunfälle, und nicht zuletzt begutachten und bewerten sie Fahrzeuge und Fahrzeugschäden. Diese Beispiele zeigen die große Vielfalt und die hohe gesellschaftliche Bedeutung des Tätigkeitsspektrums von Sachverständigen für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr auf. In der Richtlinie werden die Kompetenzen und Anforderungsniveaus dargestellt, über welche die Sachverständigen für Unfallanalyse nach dem Abschluss ihrer (Befugnis-)Ausbildung verfügen sollen. Die Richtlinie ist an die Sachverständigen für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr gerichtet, die sich im Schwerpunkt ihrer Arbeit mit dem Tätigkeitsfeld Unfallanalyse beschäftigen.