Kurzreferat
In der Richtlinie sind Maximale Immissions-Werte (MI-Werte) für Blei festgelegt. Nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnisse führen die genannten Bleimengen auch nach langfristiger Aufnahme nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere. Außerdem ist bei Einhaltung der MI-Werte mit einer Überschreitung der auf europäischer Ebene festgelegten Bleihöchstgehalte in tierischen Lebensmitteln unter den üblichen Fütterungsregimen nicht zu rechnen. Die Ableitung von MI-Werten für Blei erfolgt anhand langfristiger Versuche zur Ermittlung von Dosis-Zeit-Wirkungsbeziehungen bei Nutztieren. Die Richtlinie wendet sich insbesondere an Personen, die mittelbar und unmittelbar mit den angeführten Nutztierarten und den von ihnen stammenden Lebensmitteln umgehen oder in Berührung kommen.