Kurzreferat
Die Richtlinienreihe VDI 2587 beschäftigt sich mit Maßnahmen zur Minderung von Emissionen aus Druck- und Beschichtungsanlagen. Diese Richtlinie beschäftigt sich mit Anlagen zum maschinellen Beschichten, Lackieren, Kaschieren oder Bedrucken (Tief-, Flexo- und Digitaldruckverfahren) von bahnenförmigen Materialien mit flüssigen Stoffen oder Gemischen, soweit die flüssigen Stoffe/Gemische flüchtige organische Verbindungen enthalten oder denen organische flüchtige Verbindungen für ihre Gebrauchstauglichkeit zugesetzt werden. Bahnenförmige Materialien im Sinne dieser Richtlinie können aus Papier, Pappe, Kunststoffen, Vliesstoffe, Metallfolien (bis ca. 0,2 mm Dicke) sowie daraus hergestellten Verbundmaterialien bestehen. Diese Richtlinie beschreibt insbesondere Maßnahmen, mit denen die Emissionen solcher Anlagen nach dem Stand der Technik vermindert werden können. Sie gibt ferner Hilfestellung bei der Bewertung von Emissionen bei Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs und gibt Hinweise auf sicherheitstechnische Anforderungen, die Auswirkungen auf die Emissionen der genannten Anlagen haben können. Sie kann auch als Erkenntnisquelle für vergleichbare Verfahren angewendet werden, die nicht explizit in der Richtlinie beschrieben werden.