Kurzreferat
Die Anwendung der Methode BIM etabliert sich in der Bau- und Immobilienwirtschaft sowohl auf nationaler als auch international Ebene zunehmend. Damit rückt das Informationsmanagement von gebäudebezogenen bauwerksbezogene Daten in der Entwicklung, der Planung, dem Bau, dem Betrieb und dem Rückbau zunehmend in den Fokus. Für eine erfolgreiche Umsetzung und die Durchführung haben die Beteiligten Anforderungen, in Form von BIM-Anwendungsfällen, zu definieren und umzusetzen. Hierzu werden Anforderungen in Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) definiert, die im Projektverlauf anhand von BIM-Abwicklungsplänen (BAP) konkretisiert werden. Sowohl für die AIA wie auch für den BAP existieren bereits strukturelle Vorgaben (vgl. Richtlinie VDI 2552 Blatt 10). Das für die in der AIA und dem BAP enthaltenen BIM-Anwendungsfälle einheitliche Verständnis und die entsprechende Struktur werden in dieser Richtlinie beschrieben.