Kurzreferat
In der Richtlinie sind Maximale Immissions-Werte (MI-Werte) für Cadmium festgelegt. Nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnisse führen die genannten Cadmiummengen auch nach langfristiger Aufnahme nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere sowie zu keiner bedenklichen Kontamination der von diesen gewonnenen Lebensmittel, sodass Schädigungen der menschlichen Gesundheit nach dem Verzehr dieser Lebensmittel nicht zu befürchten sind. Die Ableitung von MI-Werten für Cadmium erfolgt anhand langfristiger Versuche zur Ermittlung von Dosis-Zeit-Wirkungsbeziehungen bei Nutztieren. Die Richtlinie wendet sich insbesondere an Personen, die mittelbar und unmittelbar mit den angeführten Nutztierarten und den von ihnen stammenden Lebensmitteln umgehen oder in Berührung kommen.