Kurzreferat
Holzpresslinge gemäß DIN EN ISO 17225-2 und -3 (z.B. Holzpellets, Holzbriketts) werden sowohl im industriellen Bereich zur Stromerzeugung als auch im privaten und gewerblich/kommunalen Bereich zur Wärmeerzeugung als Brennstoff eingesetzt. Für ihre Herstellung werden in Deutschland hauptsächlich Holzspäne oder Holzhackschnitzel von Nadelhölzern, die als Sägerestholz anfallen, eingesetzt. Bei der Herstellung von Holzpresslingen entstehen unterschiedliche Emissionen (z.B. Staub, gas- und dampfförmige Stoffe), die aus Schutz und Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen nach dem Stand der Technik zu mindern sind. Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik bei der Herstellung solcher Holzpresslinge und die entsprechenden primären und sekundären Emissionsminderungsmaßnahmen. Die anfallenden Emissionen werden getrennt nach den einzelnen Produktionsschritten aufgeführt, bewertet und die Möglichkeiten der Vermeidung bzw. Verminderung in Detail beschrieben. Neben den Emissionen in die Luft werden Aspekte wie Lärmschutz, Abwasser, Abfall und Energieeffizienz betrachtet. Die Herstellung von Mischpresslingen und/oder Presslingen aus Stroh, Gräsern etc. sind nicht Bestandteil dieser Richtlinie. Anlagen zur Herstellung von Holzpresslingen mit einer jährlichen Produktionskapazität von 10000 Tonnen oder mehr sind erst seit 2013 genehmigungsbedürftig. Die Richtlinie konkretisiert als erste technische Regel die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an solche Anlagen und hat somit die Grundlage für die Festlegungen in der neuen TA Luft geschaffen.