Kurzreferat
Das Dokument beschreibt Verfahren zur Tragbildprüfung an Verzahnungen (Zylinderrädern, Kegelrädern, Schnecken und Schneckenrädern). Es gilt für Tragbildprüfungen ohne Last mittels Abdruckverfahren, Tragbildprüfungen unter Last mittels Abtragverfahren, die Bestimmungen von Tragbildern durch Berechnung. Die Beurteilung erfolgt anhand der Lage, Form, Größe und Intensität des Tragbildes durch Vergleich mit Bildvorlagen oder Vorschriften. Geprüft wird in eingebautem Zustand im Getriebe oder in Prüfvorrichtungen. Zweck ist, durch eine einheitliche Vorgehensweise bei der Vorbereitung und Durchführung der Tragbildprüfung vergleichbare und reproduzierbare Aussagen zu ermöglichen.