Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Minderung der Emissionen aus stationären und ortsveränderlichen (mobilen) Aufbereitungsanlagen zur Herstellung von Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen aus natürlichen und industriell hergestellten Gesteinen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst dabei die Verarbeitung des Gesteins vom Aufgabebunker der Aufbereitungsanlage bis zur Verladung einschließlich der Zwischenlager und Verkehrsflächen. Die Richtlinie wendet sich gleichermaßen an Betreiber, Anlagenbauer, Planer sowie Aufsichts- und Überwachungsbehörden.