Kurzreferat
Die ordnungsgemäße Erfassung und Beseitigung der in vielen älteren Wärmeübertrager-Geräte (z.B. Kühlgeräte, Wärmpumpentrockner, Klimaanlagen) immer noch enthaltenen klimaschädlichen Kälte- und Treibmittel leistet einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz. Es sind zwar nur kleine Mengen an halogenierten Treibhausgasen, die beim Recycling von Wärmeübertrager-Geräten in die Umwelt gelangen können und damit ihre klimaschädliche und zum Teil auch Ozonschicht-schädigende Wirkung entfalten können, aber durch das im Vergleich zu CO2 wesentlich höhere Treibhauspotenzial der halogenierten Kälte- und Treibmittel (Faktor 500 bis zu 24000) ist die Wirkung auf das Klima nicht zu vernachlässigen. Gemäß den Angaben der stiftung ear (siehe Jahres-Statistik-Mitteilung unter www.stiftung-ear.de) wurden im Jahr 2019 etwa 141000 Tonnen Kühlgeräte und andere Wärmeübertrager-Geräte aus privaten Haushalten erfasst. Derzeit enthalten diese Altgeräte immer noch über 50 % klimaschädliche Gase. Deshalb ist es umso wichtiger, dass bei der Erfassung und Behandlung der Altgeräte ein Entwichen der klimaschädlichen Gase soweit technisch machbar vermieden bzw. auf ein Mindestmaß vermindert wird. Das oberste Ziel bei der Behandlung dieser Geräte ist die kontrollierte Ausschleusung und ordnungsgemäße Entsorgung dieser umweltkritischen Stoffe und somit die Vermeidung von deren Freisetzung. Die Richtlinie stellt hierzu den Stand der Technik von Anlagen zur Behandlung von Wärmeübertrager-Geräten inkl. der zugehörigen Nebeneinrichtungen zum Umschlag und zur zeitweiligen Lagerung dar. Sie beschreibt insbesondere Maßnahmen und Einrichtungen zur Minderung von Emissionen bei Behandlung, Lagerung und Umschlag. Die Erfassung der Wärmeübertrager-Geräte ist grundsätzlich nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Die ordnungsgemäße Erfassung (d.h. Sammlung und Rücknahme) ist jedoch eine Grundvoraussetzung für die ordnungsgemäße Behandlung von Wärmeübertrager-Geräten. Deshalb werden in der Richtlinie auch bezüglich der Erfassung wesentliche Ursachen für mögliche Emissionen sowie allgemeine, präventive und akute Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Emissionen aufgeführt. Die Richtlinie wendet sich an Planer, Hersteller und Betreiber solcher Anlagen sowie die zuständigen Prüfinstitute und Behörden.