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Durchführung und Bewertung von Geruchsproben zur Ermittlung der hedonischen Qualität von Gerüchen
Ob zum Anwohnerschutz, zur Einhaltung von Emissionsgrenzen oder für viele weitere Zwecke: Die Intensität von Gerüchen ist immer wieder ein wichtiges Thema. Olfaktometrische Messungen erlauben hinreichend verlässliche Aussagen über die empfundene Geruchsintensität. Die Norm DIN 13725 und die VDI-Richtlinie 3884 Blatt 1 enthalten Anweisungen zur Ermittlung der Geruchskonzentration. Die vorliegende VDI-Richtlinie 3882 ist als Ergänzung zu den genannten Dokumenten zu verstehen. Blatt 1 der Richtlinie dient der Bestimmung der Intensität von Gerüchen, Blatt 2 bietet Angaben zum Ermitteln der hedonischen Wirkung eines Geruchs: Wird ein Geruch als angenehm oder als unangenehm empfunden. Die Richtlinie wendet sich an alle Stellen und Personenkreise, die Geruchsprüfungen durchführen: Von Ärzten über Arbeitsschutzbeauftragte bis hin zu Landwirten, Forschungsinstituten und Parfumhersteller.
Verwendung der Richtlinie
Anwendungsbereich der VDI 3882 Blatt 2 ist die Ermittlung der hedonischen Wirkung von Geruchsproben mittels olfaktometrischer Untersuchungen. Die Gerüche sollen, auch in Abhängigkeit von ihrer Intensität, als angenehm oder unangenehm bewertbar sein. Hierzu wird eine Skala herangezogen, welche im Rahmen der Richtlinie ebenfalls näher ausgeführt wird.
Die Richtlinie enthält Festlegungen zu den Randbedingungen der Prüfung, sowie zu den Anforderungen an die Prüfenden. Sie informiert über die optimale Reizdarbietung und die Beurteilung der Reizantwort. VDI-Richtlinie 3882 Blatt 2 gibt eine Anleitung für die Durchführung der Geruchsprobe.
Es werden die psychophysischen und psychophysiologischen Grundlagen der hedonischen Geruchswirkung vorgestellt.
VDI 3882 Blatt 2 bietet Beispiele für die Auswertung, sowie für das Training der Prüfenden.
Aus dem Inhalt: