Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt die Möglichkeiten und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen bei Anlagen zur mechanischen Bearbeitung von Holz- und Holzwerkstoffen (z.B. Sägen, Hobeln, Abrichten, Fräsen, Bohren, Drechseln, Schleifen, Bürsten) und bei Anlagen zur Oberflächenveredelung von Holz- und Holzwerkstoffen mit festen und flüssigen Beschichtungsstoffen mittels Spritzen, Walzen, Tauchen, Fluten, Gießen, Pulverbeschichten usw. inklusive der Vor- und/oder Nachbehandlung (z.B. Reinigen, Aktivierung mit Plasma, Spachteln, Trocknen, Reinigen der Maschinen und Maschinenteile).