Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt energieflexible Fabriken produzierender Unternehmen. Sie erläutert den Prozess der Identifikation und Bewertung von Energieflexibilität sowie die zugehörigen Begriffe. Energieflexiblitätsmaßnahmen können sein: Anpassung von Prozess-Starts (kurz und mittelfristig); Unterbrechung von Prozessen; Anpassung von Prozessparametern; Anpassung der Maschinenbelegung; Anpassung der Auftragsreihenfolge; Speicherung von Energie; Wechsel der Energiequelle; Anpassung von Pausenzeiten; Anpassung von Schichtzeiten usw. Es werden die Kennzahlen zur Energieflexibilität entwickelt, die verschiedenen Beschaffungsmärkte erläutert und Entscheidungswege beschrieben. Weiterhin wird ein Prozess dargelegt, wie man Energieflexibilisierungspotentiale erkennt und nutzbar macht.