Kurzreferat
Die Richtlinie behandelt energieflexible Fabriken produzierender Unternehmen. Die Richtlinie definiert den Prozess der Identifikation und Vermarktung von Energieflexibilität sowie die zugehörigen Begriffe. Energieflexibilitätsmaßnahmen können sein: Anpassung von Prozessstarts (kurz- und mittelfristig), Unterbrechung von Prozessen, Anpassung von Prozessparametern, Anpassung der Maschinenbelegung, Anpassung der Auftragsreihenfolge, Speicherung von Energie, Wechsel der Energiequelle, Anpassung von Pausenzeiten, Anpassung von Schichtzeiten usw. Es werden die Kennzahlen zur Energieflexibilität entwickelt, die verschiedenen Beschaffungsmärkte erläutert und Entscheidungswege beschrieben. Weiterhin wird ein Prozess dargelegt, wie man Energieflexibilisierungspotenziale erkennt und nutzbar macht.