Kurzreferat
Pollenkörner und Sporen sind Bioaerosole, das heißt luftgetragene Partikel biologischer Herkunft. Sie enthalten eine Reihe von Proteinen, von denen einige bei Menschen (und anderen Säugetieren) Allergien verursachen können. In Deutschland leiden heute etwa 15 % bis 25 % der Bevölkerung an allergischen Krankheiten, die mit einer Pollen- oder Sporenexposition in Zusammenhang stehen können. Um die allergologisch relevante Pollenexposition für die Bevölkerung in Deutschland verlässlich bestimmen und berichten zu können, ist ein einheitliches Vorgehen bei der Probenahme und Auswertung erforderlich. Das in der Richtlinie beschriebene Pollenmessverfahren dient der standardisierten Gewinnung von Luftstaubproben mithilfe eines volumetrisch arbeitenden Sammelgeräts sowie der anschließenden standardisierten Auswertung dieser Proben. Durch das harmonisierte Vorgehen soll die Vergleichbarkeit der Daten zum Pollen- und Sporenflug für allergologische Zwecke in Deutschland erreicht werden. Dies ist erforderlich, um den mehrheitlich multisensibilisierten Patienten und Allergologen die Identifikation des Auslösers der Erkrankung zu ermöglichen. Denn nur eine spezifische Immuntherapie (Therapie mit dem Auslöser der Erkrankung) ist immunologisch wirksam. Die Richtlinieninhalte fließen auch in die Harmonisierung der Messmethode auf europäischer Ebene ein.