Kurzreferat
Die Richtlinie macht Vorgaben zur Wirkungsfeststellung im Einflussbereich von Emittenten mit passiven Biomonitoringverfahren. Sie richtet sich an Anlagenbetreiber, Gutachter, Untersuchungsstellen, Behörden und Institutionen, die die Wirkungen und räumliche Verteilung von anlagenbezogenen Immissionen auf Pflanzen einschließlich immissionsbedingter Stoffanreicherungen untersuchen und bewerten. Das beschriebene passive Biomonitoringverfahren mit Blattorganen frei stehender Gehölze ist mit geringem Aufwand sehr kurzfristig anwendbar und liefert schnell verlässliche Ergebnisse. Die Richtlinie nennt bevorzugt zu verwendende Arten und Pflanzenorgane, um die Aussagefähigkeit, Vergleichbarkeit und Bewertung der Ergebnisse zu optimieren. Sinnvolle Einsatzfelder und Aufgabenstellungen des passiven Biomonitorings mit Gehölzen sind insbesondere Umweltverträglichkeitsuntersuchungen und immissionsökologische Beweissicherungsverfahren. Umfangreiche Vergleichsdaten von Laub- und Nadelbäumen aus ganz Deutschland sind in der Umweltprobenbank des Bundes unter folgendem Link einsehbar: https://www.umweltprobenbank.de/de/documents/investigations