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Ein Großteil der heutzutage anfallenden Bau- und Abbruchabfälle wird recycelt. So sinnvoll diese Vorgehensweise ist, es muss dabei mit großer Sorgfalt vorgegangen werden: Bei vielen Gebäuden der Baujahre bis 1995 liegt eine Belastung mit Asbest oder künstlichen Mineralfasern (KMF) vor, welche bis 2000 ebenfalls krebserregende Fasern enthalten können. Asbest findet sich zum Beispiel in Bedachung, Fassadenplatten, Isolierung, Kleber, Fußbodenbelägen, Dichtungen, Leichtbauplatten und Rohre (siehe auch VDI 3866 Blatt 1). Ein nicht fachgerechter Umgang mit diesen Bau- und Abbruchabfällen kann eine Freisetzung der schädlichen Stoffe bewirken, die nicht nur gesundheitsgefährdend, sondern auch in den meisten Fällen gesetzlich verboten sind. Eine vorhergehende Untersuchung der zu recycelnden Materialien ist daher unumgänglich, um Gefahren für Mensch und Umwelt abzuwenden und die Abfälle für eine Weiterverwendung zu erhalten. Die Probe auf Asbest und giftige künstliche Mineralfasern ist auch bei einer geplanten Entsorgung des Abbruchmaterials notwendig.
In der vorliegenden Richtlinie VDI 3876 werden Hinweise gegeben zur Aufbereitung von Proben aus Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien, in denen Asbest zu erwarten ist. Auch ein quantitatives Verfahren zur Bestimmung des Asbestgehalts in den Proben ist Teil dieser Richtlinie. Sie findet damit Anwendung bei Proben, die entsprechend DIN 19698 oder LAGA PN 98 genommen wurden. Die in dieser Richtlinie dargestellten Verfahren zielen vornehmlich auf die Prüfung der Asbesthaltigkeit ab. Dieselben Methoden können aber auch zum Auffinden von künstlichen Mineralfasern herangezogen werden.
Die Richtlinie erläutert die Grundlagen der Probenahme und Untersuchung und deren Verfahrensablauf in schematischen Abbildungen. Es werden Geräte zur Probenpräparation und zur Auswertung vorgestellt und klassifiziert. Für Geräte für die Auswertung siehe auch VDI 3866 Blatt 5.
Eine detaillierte Planung und Durchführung der Probenahme selbst ist nicht Gegenstand der vorliegenden Richtlinie. Regeln zur Probenahme von festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien sind in der Richtlinie LAGA PN 98 zu finden. Die Normenreihe DIN 19698 konkretisiert und präzisiert diese Vorgaben.
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: VDI 3876 Berichtigung:2024-09 , VDI 3876 Berichtigung 2:2024-12 .