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Technische Regel [AKTUELL] Richtlinie des Monats Januar 2018
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Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Die Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Anwendungsbereich von VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Die Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken, in Gebäuden nach § 3 Nummer 2, Buchstabe e TrinkwV. VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 kann für andere Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe b bis Buchstabe d und Buchstabe f TrinkwV angewendet werden.
VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 macht Vorgaben für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse inklusive Ortsbesichtigung für Trinkwasser-Installationen, ereignisorientiert nach § 16 Absatz 7 TrinkwV. Die VDI-Richtlinie kann auch für Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache anderer Abweichungen nach § 16 Absatz 3 TrinkwV angewendet werden. Ferner kann die Gefährdungsanalyse systemorientiert durchgeführt werden.