Kurzreferat
Luftbildaufnahmen haben sich bei der Dokumentation des Zustands von Wäldern und Vegetationsbeständen sowie zur Überwachung von Zustandsveränderungen (Monitoring) bewährt. Die Richtlinie legt Qualitätsstandards für die Durchführung entsprechender digitaler Bildflüge fest, deren Ziel es ist, umfassende Informationen über Grad und räumliche Verteilung von Schädigungen an Waldbäumen und -beständen zu erheben. Im Einzelnen macht die Richtlinie Vorgaben zu den technischen Anforderungen an digitale Luftbildkameras, zur Bildflugplanung und -umsetzung sowie zur Abnahme und Speicherung von Bildflugdaten. Es werden nur geometrisch und radiometrisch kalibrierte, groß- und mittelformatige Matrixkameras sowie Zeilenkameras, in der Regel zusammen mit kinematischer Positionsbestimmung, behandelt. Die Richtlinie wendet sich an Experten und Praktiker, die mit luftbildgestützten Inventuraufgaben in Wäldern betraut sind. Sie findet Anwendung in öffentlichen wie privaten Forstverwaltungen, Umwelt- und Planungsbehörden sowie bei Dienstleistern auf den Gebieten "Waldinventur", "Vegetationskartierung" und "Landschaftsökologie". Grundsätzlich sind die Vorgaben der Richtlinie auch übertragbar auf Gehölzformationen außerhalb des Walds, z.B. Stadtbaumbestände oder Streuobstwiesen.