Kurzreferat
Diese Richtlinie beschreibt den Stand der Technik bei der Pulverlackierung. Der Anwendungsbereich erstreckt sich von der Vorbehandlung der zu beschichtenden Oberflächen und den Auftragsverfahren bis zum Versand und Transport der Werkstücke bzw. Produkte. Zur Anwendung gelangen ausschließlich duroplastische und thermoplastische Pulverlacke. An Pulverlackierverfahren kommen Pulversprühverfahren mit elektrostatischer Unterstützung, Wirbelsintern mit und ohne elektrostatische Unterstützung, die Beschichtung vorgewärmter Objekte, das Flammspritzen sowie das Beflockungs- und Schleuderverfahren zum Einsatz. In der Regel findet bei Anlagen, die ausschließlich zur Pulverlackierung verwendet werden, keine Abgasreinigung der erfassten Abluft als geführte Quelle statt. Stattdessen wird die Abluft entstaubt und der Hallenluft wieder zugeführt. Die Staubgehalte in der Reinluft liegen dabei weit unter einem Milligramm pro m3. Für Anlagen mit abwechselnder Verwendung von Pulverlacken mit VOC-haltigen Lacken sind die entsprechenden Emissionswerte in der Richtlinie aufgeführt. Pulverrückstände können bei der Herstellung und bei der Verarbeitung anfallen. Sortenreine Rückstände können in vielen Fällen in neue Pulverlack-Chargen eingearbeitet werden. Eine Wiederverwendung von Pulverlackrückständen ist nur dann möglich, wenn sie frei von Fremdstoffen sind. In einem gesonderten Abschnitt der Richtlinie werden Fragen zur Energieeffizienz der Pulverlackierung diskutiert.