Kurzreferat
Die Richtlinie gibt einen Überblick über Herkunft, charakteristische Eigenschaften und zeigt Möglichkeiten der Quantifizierung von Emissionen von Gasen, Gerüchen und Stäuben aus diffusen Quellen auf. Im Gegensatz zu gefassten Quellen treten diffuse Emissionen meist flächenhaft ohne definierte Abgasströme auf. Für diese lassen sich in der Regel keine Begrenzungen von Massenkonzentrationen im Abgas festlegen. Daher werden, abweichend von dem üblichen Vorgehen, die emissionsbegrenzenden Anforderungen im Allgemeinen durch bauliche und betriebliche Maßnahmen festgelegt. Die Richtlinie wendet sich sowohl an Gutachter als auch an Betreiber von Anlagen und Vertreter der gesetzgebenden Behörden.