Kurzreferat
Die Richtlinie gibt Anleitungen zur Emissionsminderung für Anlagen zur Behandlung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen gemäß der Gewerbeabfallverordnung und für Anlagen, in denen diese zusammen mit Gewerbeabfällen und Sperrmüll vorbehandelt werden. Der Gesamtprozess der betrachteten Behandlung umfasst die Anlieferung und Lagerung des Ausgangsmaterials, die Aufbereitung einschließlich Zerkleinerung, Klassierung und Sortierung sowie die Förderung und Lagerung der erzeugten Materialien und die notwendigen Transporte. Die Richtlinie richtet sich an Vertreter von Bau-und Abbruchunternehmen, Aufsichtsbehörden, Prüfstellen, Berufsgenossenschaften sowie Architekten- und Planungsbüros.